Mitgliederverzeichnis der Landespsychotherapeutenkammer aufnehmen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie sind Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und wollen in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit aufnehmen? Dann melden Sie sich unbedingt mit Tätigkeitsaufnahme bei der Landespsychotherapeutenkammer an.
Meldebogen (ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis des akademischen Grades
- Promotionsurkunde
- Habilitationsurkunde
- falls Sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben: Nachweise über den Abschluss
- Approbationsurkunde mit Zeugnis zur Approbation oder Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz
Im Meldebogen sind die erforderlichen Unterlagen entsprechend gekennzeichnet.
Hinweis: Die Approbationsurkunde, das Zeugnis zur Approbation und die Promotions- bzw. Habilitationsurkunde müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.
Sie sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, wenn Sie…
- als Psychologische Psychotherapeut*in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Berufsausübung nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen und
- Ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise im Land Rheinland-Pfalz ausüben.
- Sind Sie Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder eines sonstigen Vertragsstaates? Dann müssen Sie sich nicht bei der Landespsychotherapeutenkammer anmelden, wenn Sie hier Ihren Beruf nur vorübergehend und gelegentlich ausüben. Voraussetzung ist, dass Sie in einem anderen europäischen Vertragsstaat beruflich niedergelassen sind.
Für die Anmeldung: keine.
Für die Mitgliedschaft: Einkommensabhängiger Jahresbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie bei der LPK RLP.
Hinweis: Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) und Doppelmitglieder mit anderen Heilberufekammern zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Den Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer vor Ort oder können ihn im Internet auf der Homepage der Kammer herunterladen. Sie finden den Meldebogen auf der Webseite im Bereich Psychotherapeuten / Formulare / Mitgliedschaft. Schicken Sie das Formular unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
Als Psychologische Psychotherapeut*in sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich bei der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz anmelden.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
- deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Die Kammermitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft. Die Entscheidung zur Aufnahme oder Ablehnung der Kammermitgliedschaft kann im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens mit den Rechtsbehelfen Widerspruch und Klage als Rechtsbehelfe angefochten werden.
Es handelt sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft. Sobald eine Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in und eine Tätigkeit in Rheinlandpfalz gegeben sind, müssen die Anrufer*innen darauf hingewiesen werden, sich schnellstmöglich an die Kammer zu wenden und sich anzumelden. Dort erhalten sie alle weiteren Informationen.
Bitte wenden Sie sich an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Referat Mitgliederverwaltung, Beiträge und Buchhaltung, Psychotherapeutenausweis und Digitalisierung.