Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt die Stiftung für Hochschulzulassung über www.hochschulstart.de sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden.
Die Stiftung für Hochschulzulassung berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.
Bei der Stiftung für Hochschulzulassung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.
- Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
- Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)
Die Stiftung für Hochschulzulassung führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten.
Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bis dahin bestmögliche Angebot einen Studienplatz.
Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.
Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben.
Im Portal von hochschulstart.de werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.
- Koordinierung bei der Studienplatzvergabe
- Registrierung und Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Sicherstellung, dass jede/r Bewerber/in am Ende des Zulassungsverfahrens nur einen Studienplatz erhält
- Zuständig: Stiftung für Hochschulzulassung
Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja
Persönliches Erscheinen: nein