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Ärztliche Überwachung Ermächtigung beantragen zur Untersuchung von beruflich exponierten Personen

Rheinland-Pfalz 99003005099000, 99003005099000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003005099000, 99003005099000

Leistungsbezeichnung

Ärztliche Überwachung Ermächtigung beantragen zur Untersuchung von beruflich exponierten Personen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

arbeitsmedizinische Untersuchungen (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), ärztliche Überwachung (Synonym), Arbeitsmedizin (Synonym), Strahlenschutz (Synonym), Ermächtigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Ermächtigung (099)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2021

Fachlich freigegeben durch

MKUEM

Teaser

Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

Volltext

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

  • die Approbation vorliegen

und

  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde
  • Nachweis, dass die o.g. Voraussetzung „mehrjährige praktische Tätigkeit in für die Aufgaben des ermächtigten Arztes relevanten Gebieten“ in einer der zugelassenen Formen erfüllt ist
  • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

Voraussetzungen

Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer folgende Punkte nachweist:

  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
  • Mehrjährige praktische Tätigkeit in für die Aufgaben des ermächtigten Arztes relevanten Gebieten. Dies wird erfüllt durch:

            ◦ Facharzt für Arbeitsmedizin oder

            ◦ Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder

            ◦ Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Falls keiner der vorgenannten Punkte erfüllt ist, muss ein zusätzlicher Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte erfolgreich absolviert werden.

Voraussetzungen für die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für zu ermächtigende Ärzte:

  • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
  • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
  • Sachkunde mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ärzte benötigen eine Erlaubnis zur Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigunsdirektion Nord bzw. Süd.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden