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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Rheinland-Pfalz 99102036109000, 99102036109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036109000, 99102036109000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Leistungsbezeichnung II

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Religionszugehörigkeit (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Steuerauskunft (Synonym), Elstam (Synonym), Freibetrag (Synonym), ELSTER (Synonym), Steuerklasse (Synonym), ELStAM (Synonym), Familienstand (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Steuerkarte (Synonym), Hochzeit (Synonym), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Synonym), Kinderfreibeträge (Synonym), Kinderfreibetrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Teaser

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen

Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Ausweis in jeder Lohnabrechnung
  • Selbstauskunft online
  • Schriftliche Mitteilung auf Antrag
  • zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein