Zahnerkrankungen Präventionsmaßnahmen bewilligen für Krankenversicherte
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Prophylaxe (Synonym), Zahnerkrankungen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.11.2020
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.
Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
- ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
- eingehende Untersuchung
- Nachweis über Bonusheft zur Erlangung des höheren Festzuschusses bei Zahnersatz
- eventuell abweichende Leistungen der Krankenkassen