Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen

Rheinland-Pfalz 99106010147000, 99106010147000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106010147000, 99106010147000

Leistungsbezeichnung

Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

vollstationäre Einrichtungen (Synonym), Leistungen für Menschen mit Behinderung (Synonym), besondere Wohnformen (Synonym), Teilhabe am Arbeitsleben (Synonym), soziale Teilhabe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Kostenübernahme (147)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Voraussetzungen für den Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Teaser

Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

Volltext

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

  • die Teilhabe am Arbeitsleben,
  • an Bildung
  • die soziale Teilhabe,
  • die schulische Ausbildung oder
  • die Erziehung von Menschen mit Behinderungen

im Vordergrund stehen?

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

  • das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
  • das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
  • der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

oder

  • leben in einer besonderen Wohnfor m
  • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

Frist

Keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Menschen mit Behinderungen, die

  • in einer vollstationären Einrichtung leben, in der 

- die Teilhabe am Arbeitsleben,

- die Teilhabe an Bildung

- die soziale Teilhabe  

- die schulische Ausbildung oder die Erziehung im Vordergrund stehen,

oder

- in einer besonderen Wohnform (Wohnheim/Wohngruppe für Personen mit Behinderungen), in der 

- der Zweck des Wohnens und

- die Eingliederung in die Gesellschaft

 im Vordergrund stehen,

übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der vereinbarten Vergütung, jedoch nicht mehr als monatlich 266 Euro.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden