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Zahnärztliche Behandlung finanzieren für Krankenversicherte

Rheinland-Pfalz 99134033174000, 99134033174000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134033174000, 99134033174000

Leistungsbezeichnung

Zahnärztliche Behandlung finanzieren für Krankenversicherte

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Krankenkassenleistung (Synonym), Zahnärztliche Behandlung (Synonym), Kassenleistung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Finanzierung (174)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Versorgung

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.

Volltext

Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

  • diagnostischen Maßnahmen,
  • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
  • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
  • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
  • der Verordnung von Arzneimitteln.

Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
  • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Leistungen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung übersteigen, sind vom Versicherten zu bezahlen.
  • Für Bezieher geringer Einkommen greift eine Härtefallregelung bei Zahnersatz. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich.
    • Anspruch haben
      •  Menschen mit geringem Einkommen
      • Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter.
      • Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

  • diagnostischen Maßnahmen
  • konservierender, chirurgischer, kiefernorthopädischer Behandlung
  • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
  • Zahnersatz (Festzuschuss)
  • sonstige Behandlungsmaßnahmen
  • und der Verordnung von Arzneimitteln.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden