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Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

Rheinland-Pfalz 99088011039002, 99088011039002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088011039002, 99088011039002

Leistungsbezeichnung

Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

behindertes Kind (Synonym), Behinderung (Synonym), Schulfahrt (Synonym), Begleitperson (Synonym), Kranke (Synonym), Schule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Erstattung (039)

Verrichtungsdetail

der Kosten für Behinderte und Kranke

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.02.2021

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist unabhängig von der besuchten Schulart Art und Grad der Behinderung zu berücksichtigen. Zudem sind Begleitpersonen im Schulbus einzusetzen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.

Volltext

Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.  

Für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der besuchten Schulart auch Art und Grad einer Behinderung zu berücksichtigen. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulbus ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.    

Bei darüber hinausgehenden behinderungsbedingten Aufwendungen  kann im Einzelfall ein individueller Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.   

Voraussetzungen

Der Schulweg ist für die SchülerInnnen nicht zumutbar und / oder aufgrund von Art und Grad der Behinderung ist eine Begleitperson notwendig.

Kosten

Über mögliche Gebühren entscheidet der Träger der Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit.  

Verfahrensablauf

Über den Antrag auf Erstattung der Fahrkosten entscheidet der Träger der Schülerbeförderung. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.      

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn der Schulweg nicht zumutbar ist, haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung.         

Ansprechpunkt

Der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.   

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.