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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Rheinland-Pfalz 99108048020001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048020001

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), befristete Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnisklasse verlängern (Synonym), Klasse C (Synonym), Führerscheinklasse verlängern (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Volltext

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
  • kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Formulare

nicht vorhanden