Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Inhalt
Begriffe im Kontext
Führerschein (Synonym), befristete Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnisklasse verlängern (Synonym), Klasse C (Synonym), Führerscheinklasse verlängern (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.11.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.