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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Mietwagen

Rheinland-Pfalz 99108053020002, 99108053020002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108053020002, 99108053020002

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Mietwagen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Mietwagen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verlängerung (Synonym), Fahrgastbeförderungsschein (Synonym), FzF (Synonym), Fahrgast (Synonym), Fahrgastbeförderung (Synonym), Mietwagen (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

für Mietwagen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Volltext

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Mietwagen
  • wird für längstens fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare

nicht vorhanden