Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden

Rheinland-Pfalz 99135004101000, 99135004101000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004101000, 99135004101000

Leistungsbezeichnung

Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden

Leistungsbezeichnung II

Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Änderung (Synonym), Berugsregistereintrag (Synonym), Eintragung (Synonym), Steuerbevollmächtigte (Synonym), Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2022

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Änderungen zu Eintragungen im Berufsregister mussen Sie als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Steuerberatungsgesellschaft der Steuerberaterkammer mitteilen.

Volltext

Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Änderungen zu Eintragungen sind der Steuerberaterkammer mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.

Berufsausübungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.

Voraussetzungen

Die in das Berufsregister für Steuerberater einzutragenden oder zu löschen Tatsachen sind der zuständigen Steuerberaterkammer mitzuteilen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Ergeben sich bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder einer Berufsausübungsgesellschaft Änderungen, dann müssen sie diese der Steuerberaterkammer mitteilen. Nach der Mitteilung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Tag(e)

Frist

Die Mitteilungen zum Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. 

Besonderheit bei Berufsausübungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft im Bundesland Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit rechtzeitigen Mitteilungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister. Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Berufsausübungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und auch Daten abrufen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die in das Berufsregister für Steuerberater einzutragenden oder zu löschen Tatsachen sind der zuständigen Steuerberaterkammer mitzuteilen.

Ansprechpunkt

Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden