Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
- Eintragung in Register (2020100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie wollen sich als Steuerberater aus dem Berufsregister löschen lassen? Dann müssen Sie dies der Steuerberaterkammer mitteilen.
Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Erforderliche Löschungen im Berufsregister werden von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgenommen.
Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.
Berufsausübungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind im Berufsregister zu löschen, wenn
- die Bestellung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- die berufliche Niederlassung aus dem Registerbezirk verlegt wird.
Berufsausübungsgesellschaften sind im Berufsregister zu löschen, wenn
- die Anerkennung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- der Sitz aus dem Registerbezirk verlegt wird.
Weitere Beratungsstellen sind im Berufsregister zu löschen, wenn die Beratungsstelle aufgelöst ist.
Ergeben sich bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder einer Berufsausübungsgesellschaft Gründe für eine Löschung, dann müssen sie diese der Steuerberaterkammer mitteilen. Nach der Mitteilung erfolgt die erforderliche Löschung im Berufsregister.
Mitteilungen zu Löschungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.
Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Gründe für Löschungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister. Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Berufsausübungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und auch Daten abrufen.
Gründe für Löschungen im Berufsregister sind von den Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften der zuständigen Steuerberaterkammer mitzuteilen.
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.