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Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)

Rheinland-Pfalz 99135004064000, 99135004064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004064000, 99135004064000

Leistungsbezeichnung

Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)

Leistungsbezeichnung II

Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberater (Synonym), Löschung (Synonym), Steuerberatergesellschaft (Synonym), aus Berufsregister entfernen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2022

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Sie wollen sich als Steuerberater aus dem Berufsregister löschen lassen? Dann müssen Sie dies der Steuerberaterkammer mitteilen.

Volltext

Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Erforderliche Löschungen im Berufsregister werden von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.

Berufsausübungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.

Voraussetzungen

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind im Berufsregister zu löschen, wenn

  • die Bestellung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
  • die berufliche Niederlassung aus dem Registerbezirk verlegt wird.

Berufsausübungsgesellschaften sind im Berufsregister zu löschen, wenn

  • die Anerkennung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
  • der Sitz aus dem Registerbezirk verlegt wird.

Weitere Beratungsstellen sind im Berufsregister zu löschen, wenn die Beratungsstelle aufgelöst ist.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Ergeben sich bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder einer Berufsausübungsgesellschaft Gründe für eine Löschung, dann müssen sie diese der Steuerberaterkammer mitteilen. Nach der Mitteilung erfolgt die erforderliche Löschung im Berufsregister.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Tag(e)

Frist

Mitteilungen zu Löschungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Gründe für Löschungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister. Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Berufsausübungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und auch Daten abrufen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Gründe für Löschungen im Berufsregister sind von den Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften der zuständigen Steuerberaterkammer mitzuteilen.

Ansprechpunkt

Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden