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Steuerberater Einsicht ins Berufsregister gewähren

Rheinland-Pfalz 99135004109000, 99135004109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004109000, 99135004109000

Leistungsbezeichnung

Steuerberater Einsicht ins Berufsregister gewähren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberatungsgesellschaften (Synonym), Steuerbevollmächtigte (Synonym), Steuerberater (Synonym), Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (Synonym), Einsicht in das Berufsregiste (Synonym), niedergelassen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2022

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Bei einem nachweislich berechtigten Interesse können Sie Einsicht in das Berufsregister der Steuerberater erhalten. Hierzu wenden Sie sich an diee Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Volltext

Im Berufsregister der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz sind alle in Rheinland-Pfalz bestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen.

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann Einsichtnahme in das Berufsregister genommen werden bzw. erteilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Auskunft aus dem Berufsregister.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenfalls Unterlagen, die das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme dokumentieren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung der Einsichtnahme ist die Darlegung eines berechtigten Interesses.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Einsichtnahme in das Berufsregister ist formlos in Textform bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu beantragen und zu begründen, warum Einsicht genommen werden soll.

Bearbeitungsdauer

3 - 4 Woche(n)

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.

Über das Steuerberaterverzeichnis kann ein Bürger überprüfen, ob eine bestimmte Person / Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

Das Steuerberaterverzeichnis dient dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen. Hierzu steht der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz gewährt Einsicht in das Berufsregister für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, die in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind bzw. ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Ansprechpunkt

Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden