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Europawahl durchführen

Rheinland-Pfalz 99128003058000, 99128003058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128003058000, 99128003058000

Leistungsbezeichnung

Europawahl durchführen

Leistungsbezeichnung II

Europawahl durchführen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahl (Synonym), Wählerin (Synonym), Europawahl (Synonym), Wähler (Synonym), Wahlen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.04.2021

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Wie Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben können, erfahren Sie hier.

Volltext

Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:

  • Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
  • Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
  • Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen. 
  • Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
  • Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
  • Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

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