Sicherheitsbericht zu Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Vorordnung vorlegen
Inhalt
Sicherheitsbericht zu Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Vorordnung vorlegen
Sicherheitsbericht zu Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Vorordnung vorlegen
Begriffe im Kontext
TA Luft (Synonym), BImSchV (Synonym), Luftschadstoffe (Synonym), Anhang III (Synonym), Schadstoffemission (Synonym), Anhang II (Synonym), BImSchG (Synonym)
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
18.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Sie wollen einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Vollständige Anzeige
- Sicherheitsbericht mit den Mindestangaben nach Anhang II der 12. BImSchV
- Sie reichen Ihre Anzeige mit dem Sicherheitsbericht fristgereich bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Sicherheitsbericht.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, sofern der Sicherheitsbericht kein Gegenstand eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.
Sie müssen die Anzeige innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorlegen.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Sicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig einreichen.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
- Sicherheitsbericht von Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung Entgegennahme
- Vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs der oberen Klasse müssen Betreiber einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen
- Im Sicherheitsbericht ist darzulegen, dass:
- ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen umgesetzt wurde und ein Sicherheitsmanagementsystem zu seiner Anwendung gemäß Anhang III vorhanden ist und umgesetzt wurde
- die Gefahren von Störfällen und mögliche Störfallszenarien ermittelt sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Störfälle und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergriffen wurden
- die Auslegung, die Errichtung sowie der Betrieb und die Wartung sämtlicher Teile eines Betriebsbereichs, die im Zusammenhang mit der Gefahr von Störfällen im Betriebsbereich stehen, ausreichend sicher und zuverlässig sind
- interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorliegen und die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gegeben werden
- ausreichende Informationen bereitgestellt werden
- Sicherheitsbericht muss mindestens die in Anhang II der 12. BImSchV aufgeführten Informationen enthalten
- Zuständige Behörde setzt Frist zur Einreichung
- zuständig: zuständige Behörde