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Schulzeugnis ausstellen

Rheinland-Pfalz 99088035012000, 99088035012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088035012000, 99088035012000

Leistungsbezeichnung

Schulzeugnis ausstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schule (Synonym), Abgangszeugnis (Synonym), Halbjahreszeugnis (Synonym), Abschlusszeugnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.12.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

SchülerInnen erhalten in jedem Schulhalbjahr ein Zeugnis über ihre Leistungen.

Volltext

Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Zeugnisse werden zu den in den Schulordnungen vorgesehenen Zeitpunkten, in der Regel zum Ende des Schuhalbjahres und des Schuljahres, von den Schulen erstellt und den Schülerinnen und Schülern ausgegeben.        

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zeugnisausgabe erfolgt zu den vorgesehenen Terminen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Abgangszeugnisse werden immer dann erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule zum regulären Zeitpunkt ohne Abschluss oder vorzeitig (z. B. wegen eines Wohnsitzwechsels) verlässt. Ein Antrag auf Erstellung eines Abgangszeugnisses ist auch dann nicht notwendig, da alle vom Schulbesuch abgemeldeten Schülerinnen und Schüler automatisch ein Abgangszeugnis erhalten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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