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Schulbezirkswechsel beantragen

Rheinland-Pfalz 99088010134000, 99088010134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088010134000, 99088010134000

Leistungsbezeichnung

Schulbezirkswechsel beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wechsel (Synonym), Schule (Synonym), andere Schule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.12.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Aus einem wichtigen Grund können Schülerinnen und Schüler der Grundschulenauch in einem anderen Schulbezirk besuchen und somit wechseln.

Volltext

Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem Grund können sie auch eine andere Grundschule besuchen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Nachweise für die vorgetragenen wichtigen Gründe

Voraussetzungen

  • wichtiger persönlicher oder pädagogischer Grund
  • Einvernehmen beider Schulleitungen
  • Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulleitung

Kosten

Es werden keine Gebühren fällig-

Verfahrensablauf

Der Schulbezirkswechsel muss bei der örtlich zuständigen Grundschule oder bei der gewünschten Grundschule unter Benennung der wichtigen Gründe beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiters der jeweils anderen Grundschule.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor der Einschulung sollte der Antrag innerhalb der regulären Anmeldefristen gestellt werden (dritte oder vierte vollständige Schulwoche nach den Sommerferien des Vorjahres). Tritt der wichtige Grund erst später ein, kann der Antrag jederzeit gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es ist der Widerspruch möglich.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen sich an die Schulleitung der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule oder an die Schulleitung der gewünschten Grundschule wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden