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Elternbeitrag festsetzen

Rheinland-Pfalz 99071007002000, 99071007002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071007002000, 99071007002000

Leistungsbezeichnung

Elternbeitrag festsetzen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kita-Gebühren (Synonym), Elternbeiträge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.

Volltext

Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

Erforderliche Unterlagen

Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

Voraussetzungen

Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

  • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
  • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
  • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“

Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

Kosten

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Frist

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Kinder ab zwei Jahren fallen in Rheinland-Pfalz keine Elternbeiträge mehr an, dennoch können für Kinder unter 2 Jahren und für die Förderung von Schulkindern Gebühren anfallen.

Ebenso können für alle Kinder gesonderte Beiträge für Mittagessen und Verpflegung  erhoben werden.

Ansprechpunkt

Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

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