Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderung anzeigen
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Jede Änderung der Betriebsstätte oder betrieblich genutzten Fahrzeuge betreffend, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.
Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:
- Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
- Beitragsnummer
- Datumsangabe seit wann die Änderung gilt
- Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
Betroffen von der Änderungsanzeige sind beispielsweise Änderung der Firmendaten wie Anzahl:
- der Kraftfahrzeuge
- der Beschäftigten
- Hotel-/Gästezimmer
- vermieteten Ferienwohnungen
Diese haben Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag.
Aber auch Änderungen der Anschrift, Zahlungsweisen oder anderen Firmendaten können Sie mit Hilfe des Service-Portals des Beitragsservice einfach mitteilen
Die zu entrichtende Gebühr ändert sich bei Änderungen in der Anzahl der Beschäftigen, Fahrzeuge; Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen
Die neue Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, nach dem der Inhaber die Änderung angezeigt hat.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
Nutzen Sie zur Mitteilung das Service-Portal des Beitragsservices
Alle Formulare für Institutionen finden Sie hier: