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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderung anzeigen

Rheinland-Pfalz 99107045011000, 99107045011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107045011000, 99107045011000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Radio (Synonym), GEZ (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), ZDF (Synonym), ARD (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), Medien (Synonym), TV (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

STK

Teaser

Jede Änderung der Betriebsstätte oder betrieblich genutzten Fahrzeuge betreffend, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.

Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer
  • Datumsangabe seit wann die Änderung gilt
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

Voraussetzungen

Betroffen von der Änderungsanzeige sind beispielsweise Änderung der Firmendaten wie Anzahl:

  • der Kraftfahrzeuge
  • der Beschäftigten
  • Hotel-/Gästezimmer
  • vermieteten Ferienwohnungen

Diese haben Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag.

Aber auch Änderungen der Anschrift, Zahlungsweisen oder anderen Firmendaten können Sie mit Hilfe des Service-Portals des Beitragsservice einfach mitteilen

Kosten

Die zu entrichtende Gebühr ändert sich bei Änderungen in der Anzahl der Beschäftigen, Fahrzeuge; Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen

Verfahrensablauf

Die Änderungen können Sie der zuständigen Stelle einfach online mitteilen.  

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die neue Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Mo­nats, nach dem der Inhaber die Änderung angezeigt hat.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice .

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Nutzen Sie zur Mitteilung das Service-Portal des Beitragsservices

Alle Formulare für Institutionen finden Sie hier: