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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich abmelden

Rheinland-Pfalz 99107045070000, 99107045070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107045070000, 99107045070000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich abmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

ARD (Synonym), Rundfunkgebühren (Befreiung) (Synonym), Medien (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Radio (Synonym), TV (Synonym), ZDF (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), GEZ (Synonym), Rundfunkgebührenbefreiung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

STK

Teaser

Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.

Volltext

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Geben Sie eine Betriebsstätte  auf, dann zeigen Sie dies der zuständigen Stelle an und melden sich somit von der Rundfunkbeitragspflicht ab.

Erforderliche Unterlagen

Zur Abmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer
  • Datum des Endes des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
  • der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt

Voraussetzungen

Sie sind noch Inhaber einer Betriebsstätte oder beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge und setzen diese außer Betrieb.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie ein Unternehmen oder Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, denken Sie an die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner en­det, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrund­funkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können Ihre Betriebsstätte Online über das Service -Portal abmelden