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Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden

Rheinland-Pfalz 99160008261000, 99160008261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160008261000, 99160008261000

Leistungsbezeichnung

Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden

Leistungsbezeichnung II

Gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge melden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

GHE (Synonym), WIP (Synonym), Hektar (Synonym), Traubenertrag (Synonym), Ertrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Von Amtswegen erhält jeder Traubenerzeuger zum 30.11. des Erntejahres eine gesonderte Berechnung des Gesamthektarertrags seines Betriebes von der Landwirtschaftskammer. Möchte der Betrieb abweichend von dieser Berechnung seine Erntemenge vermarkten, so hat er bis zum 15. Januar des Folgejahres eine neue Berechnung zu erstellen und zu melden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen werden benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

Voraussetzungen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeigefrist: bis 15.01.2021

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Formulare

nicht vorhanden