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Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen

Rheinland-Pfalz 99160020016000, 99160020016000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160020016000, 99160020016000

Leistungsbezeichnung

Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen

Leistungsbezeichnung II

Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Wein (Synonym), Saatgut (Synonym), Rebe (Synonym), Beschaffenheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Teaser

Gemäß dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung müssen Sie eine Beschaffenheitsprüfung von Reben, die als Basis veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben besisen, durchführen lassen.

Volltext

Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

Voraussetzungen

Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesgebührenverordnung an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Formulare

nicht vorhanden