Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wein (Synonym), Saatgut (Synonym), Rebe (Synonym), Beschaffenheit (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
07.12.2020
Fachlich freigegeben durch
MWVLW
Gemäß dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung müssen Sie eine Beschaffenheitsprüfung von Reben, die als Basis veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben besisen, durchführen lassen.
Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.
Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.