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Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen

Rheinland-Pfalz 99160006017000, 99160006017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160006017000, 99160006017000

Leistungsbezeichnung

Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Umwandlung (Synonym), rebfläche (Synonym), Genehmigung (Synonym), Wein (Synonym), Wiederbepflanzung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben fand zum 1. Januar 2016 ein Wechsel vom bisherigen Pflanzrechtesystem zu einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen statt.

Wiederbepflanzungsrechte aus dem bisherigen System können in Genehmigungen umgewandeltwerden. Bitte beachten Sie die Gültigkeit der Wiederbepflanzungsrechte.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

Voraussetzungen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Formulare

nicht vorhanden