Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Inhalt
Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Genehmigung für Rebpflanzungen beantragen
Begriffe im Kontext
Umwandlung (Synonym), rebfläche (Synonym), Genehmigung (Synonym), Wein (Synonym), Wiederbepflanzung (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
07.12.2020
Fachlich freigegeben durch
MWVLW
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
- VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION
- Artikel 6 ff des Weingesetzes (WeinG)
- Artikel 1 ff der Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)
Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben fand zum 1. Januar 2016 ein Wechsel vom bisherigen Pflanzrechtesystem zu einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen statt.
Wiederbepflanzungsrechte aus dem bisherigen System können in Genehmigungen umgewandeltwerden. Bitte beachten Sie die Gültigkeit der Wiederbepflanzungsrechte.
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.