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Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Rheinland-Pfalz 99160010017000, 99160010017000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160010017000, 99160010017000

Leistungsbezeichnung

Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Qualitätswein (Synonym), Beschaffenheit (Synonym), Perlwein (Synonym), Prüfnummer, Prüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Handlungsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 10. Dezember 2018 (MinBI. S. 2) zur Durchführung der Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein, Likörwein und Schaumwein und das Verfahren der Herabstufungen.

Teaser

Sie wollen Ihren Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarkten? Dann müssen Sie als Erzeuger zuvor eine sensorische und analytischen Prüfung der Beschaffenheit beantragen.

Volltext

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein stellt der Erzeuger einen Antrag auf Prüfung hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit. Die Typizität und die weinrechtliche Beschaffenheit wird amtlich bestätigt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.

Voraussetzungen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Kosten

Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) vorbehalten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Formulare

nicht vorhanden