Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen
Inhalt
Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen
Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen
Begriffe im Kontext
Qualitätswein (Synonym), Beschaffenheit (Synonym), Perlwein (Synonym), Prüfnummer, Prüfung (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
04.12.2020
Fachlich freigegeben durch
MWVLW
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 10. Dezember 2018 (MinBI. S. 2) zur Durchführung der Qualitätsprüfung für Wein, Perlwein, Likörwein und Schaumwein und das Verfahren der Herabstufungen.
Sie wollen Ihren Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarkten? Dann müssen Sie als Erzeuger zuvor eine sensorische und analytischen Prüfung der Beschaffenheit beantragen.
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein stellt der Erzeuger einen Antrag auf Prüfung hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit. Die Typizität und die weinrechtliche Beschaffenheit wird amtlich bestätigt.
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.