Änderungen in der Weinbaukartei melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Rebe (Synonym), Pflanzung (Synonym), Rebfläche (Synonym), Wein (Synonym), Rodung (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
- Eintragung in Register (2020100)
Fachlich freigegeben am
04.12.2020
Fachlich freigegeben durch
MWVLW
Jeweils in ihrer derzeit gültigen Fassung:
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
- VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017
- Weingesetz (WeinG)
- § 29 Abs. 3 der Wein-Überwachungsverordnung (WeinV)
- Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)
Als Rebflächenbewirtschafter müssen Sie bis zum 31. Mai jeden Jahres alle Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten online melden.
Jeder Rebflächenbewirtschafter ist verpflichtet, zum 31. Mai jeden Jahres eine Änderung in seiner von ihm bewirtschafteten Rebfläche zu melden. Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten sind zu melden.
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.