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Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verkürzen

Rheinland-Pfalz 99006057006000, 99006057006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006057006000, 99006057006000

Leistungsbezeichnung

Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verkürzen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Arbeitsmittel (Synonym), Dampfkesselanlage (Synonym), Druckanlage (Synonym), Rohrleitungsanlage (Synonym), Druckbehälteranlage (Synonym), Anlage explosionsgefährdete Bereiche (Synonym), Gasfüllanlage (Synonym), Füllstelle (Synonym), Verkürzung (Synonym), Tankstelle (Synonym), Lageranlage (Synonym), Flüssiggasanlage (Synonym), Betrieb (Synonym), Aufzugsanlage (Synonym), Füllanlage (Synonym), maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik (Synonym), Flugfeldbetankungsanlage (Synonym), Kran (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 19 (6) BetrSichV

Teaser

Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen können Sie im Einzelfall eine Verkürzung der Prüffrist beantragen.

Volltext

Die Verkürzung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für nachstehende Anlagen beantragen:

  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckanlagen
  • Kräne
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
  • Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
  • Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
  • gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen

Voraussetzungen

Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Verkürzung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverkürzung oder eine Ablehnung der Prüffristverkürzung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch:

  • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
  • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

Kurztext

  • Verkürzung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung
  • Überwachungsbedürftige Anlage unterliegen festgelegten Prüffristen
  • Die zuständige Behörde kann Prüffristen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen im Einzelfall verkürzen
  • Zuständig: Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein