Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verkürzen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Arbeitsmittel (Synonym), Dampfkesselanlage (Synonym), Druckanlage (Synonym), Rohrleitungsanlage (Synonym), Druckbehälteranlage (Synonym), Anlage explosionsgefährdete Bereiche (Synonym), Gasfüllanlage (Synonym), Füllstelle (Synonym), Verkürzung (Synonym), Tankstelle (Synonym), Lageranlage (Synonym), Flüssiggasanlage (Synonym), Betrieb (Synonym), Aufzugsanlage (Synonym), Füllanlage (Synonym), maschinentechnisches Arbeitsmittel Veranstaltungstechnik (Synonym), Flugfeldbetankungsanlage (Synonym), Kran (Synonym)
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
Fachlich freigegeben am
29.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen können Sie im Einzelfall eine Verkürzung der Prüffrist beantragen.
Die Verkürzung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für nachstehende Anlagen beantragen:
- Aufzugsanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Druckanlagen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
- Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
- Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
- Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
- gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen
Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.
Sie können die Verkürzung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverkürzung oder eine Ablehnung der Prüffristverkürzung.
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
- Verkürzung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung
- Überwachungsbedürftige Anlage unterliegen festgelegten Prüffristen
- Die zuständige Behörde kann Prüffristen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen im Einzelfall verkürzen
- Zuständig: Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein