Gewährleistung der Betriebssicherheit - Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzeptes darlegen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 BetrSichV
Sie haben sich besipielsweise als Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitsbedingungen in Ihrem Anstellungsbetrieb beschwert? Dann überprüft die zuständige Stelle bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei einer Inspektion.
Die Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen werden vom Arbeitgeber angefordert und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Die durchgeführten Schutzmaßnahmen werden gegebenfalls im Rahmen einer Inspektion überprüft.
Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Angaben zum Arbeitgeber
- Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen
Vorraussetzungen sind Beschwerden bezüglich der Arbeitsbedingungen und bekannt gewordene offensichtliche Missstände bei Inspektionen.
- Eingang der Beschwerde online
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
- Prüfung
- Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
- Inspektion vor Ort
Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.
- Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen
- Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
- Prüfbescheid an Arbeitgeber ggfs. mit Nachforderungen und Fristsetzung
- Inspektion vor Ort