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Steuerberater bestellen

Rheinland-Pfalz 99135001061000, 99135001061000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061000, 99135001061000

Leistungsbezeichnung

Steuerberater bestellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bestellungsantrag (Synonym), Steuerberater (Synonym), Steuerberaterbestellung (Synonym), Bestellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

07.10.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Die Bestellung als SteuerberaterIn erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Volltext

Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellt worden ist. Auch wer mit Bescheid der Steuerberaterkammer von der Steuerberaterprüfung befreit wurde, kann zum Steuerberater bestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung des Bewerbers.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
  • Führungszeugnis (Belegart O) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Foto
  • für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen oder vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen zusätzlich: Bescheinigung der Berufsorganisation, dass einer Bestellung nichts entgegensteht

Voraussetzungen

Um zum Steuerberater bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater oder die Eignungsprüfung bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • zumindest die Absicht haben, eine berufliche Niederlassung zu gründen.

Außerdem hat die Steuerberaterkammer vor der Bestellung zu prüfen, ob die Bewerber persönlich geeignet sind. Es dürfen weiterhin keine Versagungsgründe gemäß dem  Steuerberatungsgesetz vorliegen.

Kosten

Gebühr: 130€
Für das Verfahren

Die Kosten für das Verfahren betragen 130,00 Euro.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.

Verfahrensablauf

Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.

Kurztext

Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung zum Steuerberater bestellt worden ist. Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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