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Steuerberater als Vertreter bestellen

Rheinland-Pfalz 99135001061002, 99135001061002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061002, 99135001061002

Leistungsbezeichnung

Steuerberater als Vertreter bestellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerbevollmächtigter (Synonym), Wahlbeamter (Synonym), Amtsverhältnis (Synonym), Dienstverhältnis (Synonym), Steuerberaterkammer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

Verrichtungsdetail

als Vertreter

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Sollten Sie als SteuerberaterIn oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Volltext

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen einen allgemeinen Vertreter bestellen, wenn sie länger als einen Monat daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben. Die Bestellung ist der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

Auf Antrag des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den Vertreter.

Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

Die Steuerberaterkammer kann den Vertreter unter bestimmten Voraussetzungen auch von Amts wegen bestellen (öffentlich-rechtliche Vertreterbestellung).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden