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Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen

Rheinland-Pfalz 99135005031000, 99135005031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135005031000, 99135005031000

Leistungsbezeichnung

Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eignungsprüfung (Synonym), Steuerberater (Synonym), Anerkennung (Synonym), Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland (Synonym), Steuerberaterin (Synonym), Steuerberatung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

09.10.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Bei einer Berufsqualifikation aus dem europäischen Ausland berechtigt Sie das Bestehen der Eignungsprüfung für das selbstständige Tätigwerden sowie das Tragen des Titels „SteuerberaterIn" in Deutschland.

Volltext

Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten, können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus höchstens zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nebst erforderlicher Anlagen stellen.

Voraussetzungen

Die Eignungsprüfung kann nur abgenommen werden, wenn Sie zuvor zur Prüfung zugelassen wurden.

Kosten

Gebühr: 200€
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung - auch bei wiederholter Antragstellung
Gebühr: 1.000€
Gebühr für das Prüfungsverfahren

Verfahrensablauf

Sofern Sie zur Eignungsprüfung zugelassen wurden, nehmen Sie an den schriftlichen Aufsichtsarbeiten teil. Übersteigt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen.

Die Eignungsprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie künftig den Beruf des Steuerberaters ausüben möchten, abzulegen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Kurztext

Die Eignungsprüfung ist eine Staatsprüfung, für Bewerber, die einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben haben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten.

Ansprechpunkt

Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden