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Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen

Rheinland-Pfalz 99150004007001, 99150004007001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150004007001, 99150004007001

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberater (Synonym), Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme (Synonym), Anerkennung (Synonym), Steuerberaterin (Synonym), Steuerberatung (Synonym), Eignungsprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

Verrichtungsdetail

Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

13.10.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Der Beruf SteuerberaterIn ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch staatliche Vorschriften an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.

Volltext

Sie haben einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater arbeiten?

Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,
  • Passbild,
  • Lebenslauf,
  • Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,
  • ggfls. Nachweis, dass der Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt wurde.

Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Voraussetzungen

Sie können in Rheinland-Pfalz zur Eignungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie

  • nach Bestehen der Prüfung als Steuerberater in Rheinland-Pfalz tätig werden möchten
  • einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis besitzen, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt

Ist der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Herkunftsstaat nicht reglementiert, müssen Sie den Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt haben.

Kosten

Gebühr: 1.000€
Gebühr für das Prüfungsverfahren
Gebühr: 200€
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung - auch bei wiederholter Antragstellung.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.

Bearbeitungsdauer

1 Monat(e)
In diesem Zeitraum ist der Empfang der Unterlagen zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen.

Die zuständige Behörde hat dem Bewerber den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. Die Eignungsprüfung ist spätestens sechs Monate nach der Entscheidung über die Zulassung zur Eignungsprüfung anzusetzen.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Kurztext

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung bedarf der Zulassung. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Zuständig ist die Steuerberaterkammer in deren Bezirk der Bewerber künftig als Steuerberater tätig werden möchte.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden