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Zweite juristische Staatsprüfung ablegen

Rheinland-Pfalz 99019002031000, 99019002031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019002031000, 99019002031000

Leistungsbezeichnung

Zweite juristische Staatsprüfung ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Juristischer Vorbereitungsdienst (Synonym), zweite juristische Staatsprüfung (Synonym), Befähigung zum Richteramt (Synonym), Zweites Staatsexamen (Synonym), Assessorexamen (Synonym), Rechtsreferendariat (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2021

Fachlich freigegeben durch

Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

Volltext

Mit der erfolgreichen zweiten juristischen Staatsprüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz. Sie ist Voraussetzung, um als Richterin oder Richter, Staatsanwalt oder Staatsanwältin, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder als Juristin oder Jurist im höheren Verwaltungsdienst zu arbeiten.

Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie ablegen, wenn Sie ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen und einen anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, absolviert haben. Die zweite juristische Staatsprüfung dient der Feststellung, ob Sie nach dem Gesamtbild Ihrer Persönlichkeit und aufgrund Ihrer fachlichen und allgemeinen Kenntnisse die Fähigkeit besitzen, Lebenssachverhalte mit Verständnis zu erfassen und rechtlich zu würdigen.

Erforderliche Unterlagen

Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, bei dem Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren, übermittelt bis zum Ende des 16. Ausbildungsmonats der Präsidentin oder dem Präsidenten des Prüfungsamtes eine Liste der zur Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung anstehenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Sie müssen dem Landesprüfungsamt lediglich ein Meldeformular mit Ihren Kontaktdaten übermitteln. Das Formular stellt das Landesprüfungsamt auf seiner Homepage bereit.

Voraussetzungen

Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie ablegen, wenn Sie ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen und einen anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, in Rheinland-Pfalz absolviert haben. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Kosten

Für die zweite juristische Staatsprüfung fallen grundsätzlich keine Gebühren an.

Wenn Sie die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen möchten, was binnen eines Jahres nach dem Bestehen einmal möglich ist, wird eine Gebühr von 400,00 Euro fällig.

Verfahrensablauf

Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

In der schriftlichen Prüfung erwarten Sie insgesamt acht Aufsichtsarbeiten von jeweils 5 Stunden. Dabei stammen vier Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Zivilsachen, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Strafsachen und zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsberatenden Berufe im Bereich des Verwaltungsrechts.

In der mündlichen Prüfung halten Sie zunächst einen freien Vortrag zu einer für Sie ausgewählten Akte. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 90 Minuten. Daran schließen sich vier Prüfungsgespräche an und zwar im bürgerlichen Recht, öffentlichen Recht, Strafrecht und einem Wahlfach.

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren mit schriftlicher Prüfung, Korrektur der Aufsichtsarbeiten und mündlicher Prüfung dauert ca. 7 Monate. Es beginnt im 18. Monat des Vorbereitungsdienstes mit der schriftlichen Prüfung und endet mit der mündlichen Prüfung, die nach dem 24. Ausbildungsmonat stattfindet.

Frist

Die Meldung zur Prüfung erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, bei dem Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren. Wenn Sie den Vorbereitungsdienst bereits beendet haben, bleibt es Ihnen selbst überlassen, sich zu einer konkreten Prüfungskampagne zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung rechtzeitig bis spätestens 15. Februar (Frühjahrskampagne) bzw. 15. August (Herbstkampagne) eines jeden Jahres anzumelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und die abschließende Prüfungsentscheidung.

Kurztext

  • Zweites Juristisches Staatsexamen ist der Abschluss des Referendariats
  • Erwerb der Befähigung zum Richteramt
  • Anmeldung zur erstmaligen Prüfung erfolgt automatisch ohne gesonderte Zulassungsentscheidung
  • Die Zulassung zur Notenverbesserung muss schriftlich beantragt werden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Formulare

Meldeformular zur zweiten juristischen Staatsprüfung.