Zweite juristische Staatsprüfung ablegen
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Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf des zweiten juristischen Staatsexamen informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.
Mit der erfolgreichen zweiten juristischen Staatsprüfung erwerben Sie die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz. Sie ist Voraussetzung, um als Richterin oder Richter, Staatsanwalt oder Staatsanwältin, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder als Juristin oder Jurist im höheren Verwaltungsdienst zu arbeiten.
Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie ablegen, wenn Sie ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen und einen anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, absolviert haben. Die zweite juristische Staatsprüfung dient der Feststellung, ob Sie nach dem Gesamtbild Ihrer Persönlichkeit und aufgrund Ihrer fachlichen und allgemeinen Kenntnisse die Fähigkeit besitzen, Lebenssachverhalte mit Verständnis zu erfassen und rechtlich zu würdigen.
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, bei dem Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren, übermittelt bis zum Ende des 16. Ausbildungsmonats der Präsidentin oder dem Präsidenten des Prüfungsamtes eine Liste der zur Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung anstehenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Sie müssen dem Landesprüfungsamt lediglich ein Meldeformular mit Ihren Kontaktdaten übermitteln. Das Formular stellt das Landesprüfungsamt auf seiner Homepage bereit.
Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie ablegen, wenn Sie ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen und einen anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, in Rheinland-Pfalz absolviert haben. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.
Für die zweite juristische Staatsprüfung fallen grundsätzlich keine Gebühren an.
Wenn Sie die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen möchten, was binnen eines Jahres nach dem Bestehen einmal möglich ist, wird eine Gebühr von 400,00 Euro fällig.
Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
In der schriftlichen Prüfung erwarten Sie insgesamt acht Aufsichtsarbeiten von jeweils 5 Stunden. Dabei stammen vier Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Zivilsachen, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Strafsachen und zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsberatenden Berufe im Bereich des Verwaltungsrechts.
In der mündlichen Prüfung halten Sie zunächst einen freien Vortrag zu einer für Sie ausgewählten Akte. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 90 Minuten. Daran schließen sich vier Prüfungsgespräche an und zwar im bürgerlichen Recht, öffentlichen Recht, Strafrecht und einem Wahlfach.
Das Prüfungsverfahren mit schriftlicher Prüfung, Korrektur der Aufsichtsarbeiten und mündlicher Prüfung dauert ca. 7 Monate. Es beginnt im 18. Monat des Vorbereitungsdienstes mit der schriftlichen Prüfung und endet mit der mündlichen Prüfung, die nach dem 24. Ausbildungsmonat stattfindet.
Die Meldung zur Prüfung erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, bei dem Sie Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren. Wenn Sie den Vorbereitungsdienst bereits beendet haben, bleibt es Ihnen selbst überlassen, sich zu einer konkreten Prüfungskampagne zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung rechtzeitig bis spätestens 15. Februar (Frühjahrskampagne) bzw. 15. August (Herbstkampagne) eines jeden Jahres anzumelden.
Widerspruch gegen die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und die abschließende Prüfungsentscheidung.
- Zweites Juristisches Staatsexamen ist der Abschluss des Referendariats
- Erwerb der Befähigung zum Richteramt
- Anmeldung zur erstmaligen Prüfung erfolgt automatisch ohne gesonderte Zulassungsentscheidung
- Die Zulassung zur Notenverbesserung muss schriftlich beantragt werden
Bitte wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz