Berufsvorbereitungsjahr anmelden
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Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Sie sind noch schulpflichtig, ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) und haben noch keinen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz gefunden? Dann melden Sie sich bei der zuständigen berufsbildenden Schule zu einem Berufsvorbereitungsjahr an!
Wenn Sie noch schulpflichtig sind und ohne Berufsreifeabschluss („Hauptschulabschluss“) und auch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz haben, dann können Sie sich bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule zu einem Berufsvorbereitungsjahr anmelden.
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
- ein Abgangszeugnis der Realschule plus, einer Integrierten Gesamtschule oder einem Gymnasium oder
- ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
- ein gleichwertiger Abschluss
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Bei der Anmeldung in der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule geben Sie u.a. Ihre Personalien an, die für den Schulalltag wichtig sind, und füllen die schulindividuellen Formulare aus.
Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich.
Das Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen und sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden oder ein Arbeitsverhältnis haben. Das Berufsvorbereitungsjahr soll ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses („Berufsreife“).
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige berufsbildende Schule. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem Anmeldeverfahren.
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.