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Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

Rheinland-Pfalz 99107013148002, 99107013148002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107013148002, 99107013148002

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gesundheitshilfe (Synonym), Gesundheitsdienst (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

Verrichtungsdetail

als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Versorgung

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)
  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung

Erforderliche Unterlagen

- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern:

  • Medizinische Vorsorgeleistungen
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Behandlungen
  • Vorbeugemaßnahmen
  • Beratung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

             oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Formulare

nicht vorhanden