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Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Studienvorbereitung und zum Studium

Rheinland-Pfalz 99010019020003, 99010019020003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019020003, 99010019020003

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Studienvorbereitung und zum Studium

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Studentische Nebentätigkeiten (Synonym), Beschäftigung (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Vollzeitstudium (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Studium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

zur Studienvorbereitung und zum Studium

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Teaser

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Volltext

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie den Studienabschluss noch nicht erreicht haben, diesen aber noch in einem angemessenen Zeitraum erreichen können. Für die Aufenthaltsdauer gilt ein Aufenthalt von zehn Jahren in der Regel als Obergrenze.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen, des Studienverlaufs, des Studienabschlusses und sonstiger akademischer Belange Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird mindestens um ein Jahr und in der Regel um zwei Jahre oder um die verbleibende Dauer des Studiums verlängert.

 Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (z. B. ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für den Ausländer eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens zwei Jahre verlängert. Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird sie um seine Dauer verlängert.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Bestehender Aufenthaltstitel
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank, Stipendienbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Ggfls. Nachweise über erbrachte Leistungen im Studium
  • Mietvertrag

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nach § 16b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben den Studienabschluss noch nicht erreicht und können nachweisen, dass sie diesen in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Studiums gesichert.

Kosten

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
  • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen

Frist

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat

Weiterführende Informationen

  • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
    Telefon: 030 1815-1111
    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
    Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
    https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Studienvorbereitung und zum Studium
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird verlängert, wenn ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft und das Studium in Deutschland über ihre Geltungsdauer hinaus fortgesetzt werden soll.
  • Die Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
  • Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorlagen, auch weiterhin vorliegen.
  • Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet.
  • Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn der Studienabschluss nicht in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.
  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder nur persönlich möglich.
  • Für die Verlängerung fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
  • Zuständig: die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Formulare

  • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja