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Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

Rheinland-Pfalz 99013007026000, 99013007026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013007026000, 99013007026000

Leistungsbezeichnung

Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verzichtserklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters auf Übertragung der Sorge/ Beurkundung (Synonym), Adoption (Synonym), Vaterschaftsanerkennung (Synonym), vor der Geburt (Synonym), Kind zur Adoption freigeben (Synonym), Einwilligung in die Adoption (Synonym), Verzichtserklärung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2020

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Vater kann auf den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge verzichten.

Volltext

Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die Eltern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine Adoption. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist eine Einwilligung des rechtlichen Vaters in die Adoption bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Hat der Vater dagegen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt, ist über diesen Antrag vor der Adoption des Kindes zu entscheiden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

Verfahrensablauf

Das Jugendamt hat den nicht mit der Mutter verheirateten Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte zu beraten.

Der Vater kann auf den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge verzichten. Diese Erklärung muss öffentlich oder notariell beurkundet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Verzicht wird mit dem Zugang der Ausfertigung der Urschrift beim zuständigen Familiengericht wirksam.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist bereits eine Einwilligung des rechtlichen Vaters vor Geburt des Kindes möglich.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

Formulare

nicht vorhanden