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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Rheinland-Pfalz 99060008080000, 99060008080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060008080000, 99060008080000

Leistungsbezeichnung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Probleme (Synonym), Schwierige Familiensituation (Synonym), soziale Benachteiligung (Synonym), lösen (Synonym), Konflikte (Synonym), Probleme (Synonym), volljährig (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hilfe zur Erziehung (060)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2020

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Sie können als Jugendlicher oder junger Volljähriger bei schwierigen Familiensituationen oder auch sozialer Benachteiligung eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beanspruchen.

Volltext

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist geeignet, wenn sie Probleme wegen einer schwierigen Familiensituation oder sozialer Benachteiligung haben.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie bittemit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Formulare

nicht vorhanden