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Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

Rheinland-Pfalz 99060011113000, 99060011113000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060011113000, 99060011113000

Leistungsbezeichnung

Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Ängste, Probleme (Synonym), Kind (Synonym), Problemlösung (Synonym), Aufarbeitung (Synonym), Hilfe zur Verselbstständigung (Synonym), Jugendlicher (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hilfe zur Erziehung (060)

Verrichtungskennung

Unterstützung (113)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2020

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Ein Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind im Alltag, im Umgang mit Ihnen als Eltern und bei sozialen Problemen helfen.

Volltext

Ein Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind im Alltag, im Umgang mit Ihnen als Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Mögliche Hilfen sind:

  • Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
  • Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
  • Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • bei älteren Jugendlichen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
  • Hilfe zur Verselbständigung

Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe", konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob ein Erziehungsbeistand für Ihr Kind geeignet ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe und ob Änderungen sinnvoll wären.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Formulare

nicht vorhanden