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Hilfeplan aufstellen

Rheinland-Pfalz 99071004042000, 99071004042000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071004042000, 99071004042000

Leistungsbezeichnung

Hilfeplan aufstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen (Synonym), Erziehungsbeistandschaft (Synonym), Kinderhilfe (Synonym), Hilfeplanverfahren (Synonym), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen (Synonym), Erziehungshilfe (Synonym), Hilfen zur Erziehung (Synonym), Familienhilfe (Synonym), Integration (Synonym), Inklusion (Synonym), Therapeuten (Synonym), Jugendhilfe (Synonym), Erziehungsmangel (Synonym), Thérapie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Aufstellung (042)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2020

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Wenn Sie "Hilfen zur Erziehung" beantragen möchten, ist der erste Schritt einen sogenannten Hilfeplan in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erstellen.

Volltext

Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen - der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

  • Bedarf
  • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
  • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe möglicherweise nicht erfolgreich?
  • Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
  • Ziel der Hilfsmaßnahmen
  • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
  • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Art der Hilfe
  • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
  • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
  • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
  • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)

Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind Einzelfall abhängig.

Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Für die Erstellung des Hilfeplans fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

  • Verwandte,
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • die Schule des Kindes
  • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen abgeändert werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Formulare

nicht vorhanden

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