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Testament zurück nehmen

Rheinland-Pfalz 99046018090000, 99046018090000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046018090000, 99046018090000

Leistungsbezeichnung

Testament zurück nehmen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Testament (Synonym), Verwahrung (Synonym), Nachlassgericht (Synonym), Erbrecht (Synonym), Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung (Synonym), Nachlass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Rückgabe (090)

SDG Informationsbereiche

  • Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich Steuervorschriften

Lagen Portalverbund

  • Erbschaft, Nachlass und Testament (1190200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.08.2020

Fachlich freigegeben durch

JM

Teaser

Sie möchten Ihr verwahrtes Testament zurückhaben? Dann können Sie die Herausgabe beim Nachlassgericht einfordern.

Volltext

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Auch ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.
 
Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt. Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Hinterlegungsschein

Voraussetzungen

Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Ehegatten oder Lebenspartnern zurückgegeben werden. Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.

Kosten

Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Nachlassgericht am Amtsgericht.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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