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Illegales Graffiti anzeigen

Rheinland-Pfalz 99089067000000, 99089067000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089067000000, 99089067000000

Leistungsbezeichnung

Illegales Graffiti anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Graffititat (Synonym), Hausfriedensbruch (Synonym), Spayer (Synonym), Vandalismus (Synonym), besprühte Flächen (Synonym), illegal (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.07.2020

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Sie haben illegale Graffiti entdeckt? Dann hilft Ihnen Nachstehendes zum weiteren Vorgehen.

Volltext

Besprühte Hauswände, Straßenschilder oder Zugwaggons sind ein mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Meist werden diese so genannten Graffiti ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht und sind somit illegal. Illegales Sprayen ist strafbar.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Bei Antreffen auf frischer Tat sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren und sich nicht in Gefahr begeben. Sie sollten umgehend Anzeige erstatten entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz/ Sachbeschädigung/ Graffiti.  

Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Verursacher behalten 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen gestellt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nutzen Sie auch das zusätzliches Angebot der polizeilichen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz und informieren Sie sich zu den unterschiedlichsten Fragen. Hier werden Sie kompetent, neutral und kostenfrei beraten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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