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Nutztierriss durch Wolf oder Luchs Entschädigung beantragen

Rheinland-Pfalz 99110036000000, 99110036000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110036000000, 99110036000000

Leistungsbezeichnung

Nutztierriss durch Wolf oder Luchs Entschädigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Risse (Synonym), Wolf (Synonym), Ziegen (Synonym), Übergriff (Synonym), Luchs (Synonym), Wolfangriff (Synonym), gerissene Schafe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Teaser

Ihr Weide- oder Gehegetier wurde vermutlich durch einen Luchs oder Wolf verletzt oder getötet? Dann melden Sie dies innerhalb von 24 Stunden, um bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Entschädigung zu erhalten.

Volltext

Luchse und Wölfe stehen europaweit unter strengem Schutz.  Die aktuelle natürliche Wiederbesiedlung von Rheinland-Pfalz durch den Wolf wird von der Landesregierung mit Fördermaßnahmen begleitet. Dasselbe gilt für den Luchs – hier wird die Wiederbesiedlung aktiv durch ein Auswilderungsprojekt im Pfälzerwald unterstützt.

Beide Tierarten leben fast ausschließlich von Wildtieren wie Rehen und Wildschweinen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf der Weide oder Damhirsche in Gehegen reißen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind.

Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Rissentschädigung ist ein Rissgutachten durch das KLUWO. In ausgewiesenen Präventionsgebieten und Pufferzonen zu Präventionsgebieten ist außerdem ein ausreichender Herdenschutz durch (Elektro-)Zäune und/oder Herdenschutzhunde Voraussetzung für eine Entschädigung.

Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn.

Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein, Prüm

Merkmale zur Bestimmung von Rissen durch Tiere finden Sie nachstehend:

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Bitte melden Sie den Nutztierriss an die Hotline oder per Mail an die zuständige Stelle. Im Anschluss erfolgt die Prüfung vor Ort und es wird ein Rissgutachten erstellt. Dies ist für Sie kostenlos. Hierfür ist es wichtig, dass das getötete Nutztier noch nicht entsorgt wurde. Lassen Sie das getötete Tier an Ort und Stelle und sichern Sie es mit einer Plane, um es vor Aasfressern zu schützen. Lassen Sie keine Hunde in die Nähe und sperren Sie den Bereich ab.

Wenn ein Übergriff durch den Wolf oder Luchs nicht ausgeschlossen werden kann, können Sie einen Antrag auf finanzielle Entschädigung bei der zuständigen Stelle stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldung des gerissenen Nutztieres soll innerhalb von 24 Stunden über die allgemeine Hotline (06306-911199) erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe

Für Weide- oder Gehegetiere, die von einem Luchs oder einem Wolf gerissen wurden, gibt es Entschädigung von Seiten des Landes.

In Präventionsgebieten ist die Entschädigung eingeschränkt oder entfällt, wenn kein ausreichender Schutz durch Zäune oder Herdenschutzhunde bestand.

Zur Beantragung einer Entschädigung ist als erster Schritt eine schnelle Meldung (24 Stunden) an die zuständige Stelle erforderlich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung der Rissentschädigung an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO).

Formulare

nicht vorhanden