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Deutschlandstipendium beantragen

Rheinland-Pfalz 99061013017000, 99061013017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061013017000, 99061013017000

Leistungsbezeichnung

Deutschlandstipendium beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Unterstützung (Synonym), Hochschule (Synonym), Finanzielle Hilfe (Synonym), Begabt (Synonym), Studenten (Synonym), Begabtenförderung (Synonym), finanzielle Unterstützung (Synonym), Förderung (Synonym), Studium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.06.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Sie sind der oder die Beste in Ihrem Studiengang? Erfahren Sie hier, wie Sie sich für ein Stipendium bewerben können.

Volltext

Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.

Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.

Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen, braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von 300,00 Euro unterstützt.

Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft.

Erforderliche Unterlagen

  • ein max. 2-seitiges Motivationsschreiben,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine Umrechnung in das deutsche Notensystem,
  • Nachweise über Studienleistungen, soweit bereits erbracht,
  • eine Immatrikulationsbescheinigung, soweit bereits ausgestellt,
  • von Bewerbern oder Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
  • ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt,
  • ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
  • ggf. eine Erklärung zu besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen

Sie erfahren bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen darüber hinaus notwendig sind.

Voraussetzungen

Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium
  • Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche
  • Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb

Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.

Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über 30,00 Euro pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.
  • Die Kommission setzt sich aus Mitarbeitern der Hochschule selbst und – falls von der Hochschule vorgesehen – Förderern des Stipendiums aus der Privatwirtschaft zusammen.
  • Wird das Stipendium bewilligt, erhalten Sie die Förderung über zwei Semester. Danach prüft die Hochschule erneut, ob die Voraussetzungen für das Stipendium noch erfüllt sind und das Stipendium verlängert werden kann – im Idealfall bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einen Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder dessen Fortzahlung gibt es jedoch nicht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bewerbungsfristen werden durch die jeweiligen Hochschulen festgelegt und können dort erfragt werden. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden