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Erstaufforstungsgenehmigung beantragen

Rheinland-Pfalz 99048003006000, 99048003006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048003006000, 99048003006000

Leistungsbezeichnung

Erstaufforstungsgenehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wiese (Synonym), Agrarfläche (Synonym), Bodennutzung (Synonym), Rodung (Synonym), Wald (Synonym), Ersatzaufforstung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.04.2020

Fachlich freigegeben durch

MUEEF

Teaser

Sie wollen eine waldfreie Fläche neu zu einem Wald bepflanzen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

Volltext

Sie möchten einen Wald auf Ihrem Grundstück neu anpflanzen, wo bislang keine Bäume standen?

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie bislang waldfreien Flächen nur mit Genehmigung neu anlegen bzw. durch natürliche Sukzession von selbst entstehen lassen

Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Genehmigung wird erteilt, wenn

  • wenn der Waldmehrung kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (Erstaufforstung)

Einer Genehmigung zur Erstaufforstung bedarf es nicht, wenn für eine Grundfläche aufgrund anderer Vorschriften die Aufforstung bereits rechtsverbindlich festgelegt wurde.

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 bis 200,00 Euro, ggf. zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Mitwirkung anderer Behörden, soweit von diesen angefordert.

Verfahrensablauf

Das Forstamt entscheidet über Ihren Antrag, nachdem es die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abgewogen und die fachlich berührten Behörden angehört hat. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass alle Argumente, die für oder gegen eine. Erstaufforstung sprechen, angemessen berücksichtigt werden und das Forstamt auf dieser Basis die Waldentwicklung fundiert steuern kann.  

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Wurde die Erstaufforstung genehmigt, so müssen Sie dieses Vorhaben innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Genehmigung. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.