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Sehteststelle Anerkennung beantragen

Rheinland-Pfalz 99075005016000, 99075005016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99075005016000, 99075005016000

Leistungsbezeichnung

Sehteststelle Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sehtest (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kraftfahreignung (075)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

20.04.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Teaser

Sie möchten eine Sehteststelle betreiben? Dann müssen Sie die behördliche Anerkennung beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde

Voraussetzungen

  • die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
  • die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
  • die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
  • die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartners.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden