Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie möchten beispielsweise einen Handel mit Pflanzenschutzmittel betreiben? Dann müssen Sie dies schriftlich und vor Tätigkeitsaufnahme anzeigen.
Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schädlingen schützen. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln (In-Verkehr-Bringen oder Einfuhr) muss der Behörde angezeigt werden. Diese Anzeige ist sowohl für den Unternehmenssitz als auch für jede Niederlassung, die in Rheinland-Pfalz ansässig ist, getrennt vorzunehmen.
Neben der schriftlichen Anzeige sind nachfolgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie Sachkundenachweis
- ggf. Nachweise zu Fort-/Weiterbildungen
Die Anzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich anzuzeigen.
Es ist eine schriftliche Anzeige notwendig