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Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen

Rheinland-Pfalz 99006058276000, 99006058276000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006058276000, 99006058276000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Schutzmaßnahmen (Synonym), unverhältnismäßige Härte (Synonym), Ausnahme (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Ausnahmegenehmigung (276)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.

Volltext

Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen

  • bei Gefährdungen durch Energien,
  • zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
  • zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
  • zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
  • Betriebsstörungen und Unfällen,
  • sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Angaben zum Arbeitgeber / Betreiber (Antragsteller)
  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.

Kosten

Gebühr: 800€ - 80€
Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Aufwand.

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  1. Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme online
  2. Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde,
  3. Es folgt der Ausnahmebescheid  oder Ablehnung des Antrags

Nach Eingang eines Antrags entscheidet die zuständige Behörde, ob die Anwendung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde, eine Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
4 Woche(n)

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Kurztext

  • Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
  • Vorausgesetzt wird, dass die Vorschriftsanwendung für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führt.
  • Antrag notwendig
  • Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

Formulare

Es ist ein formloser Antrag möglich.