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Stadtplanerliste Eintragung als Stadtplaner beantragen

Rheinland-Pfalz 99140003060000, 99140003060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140003060000, 99140003060000

Leistungsbezeichnung

Stadtplanerliste Eintragung als Stadtplaner beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Liste, Verzeichnis (Synonym), Architekt (Synonym), Architektenliste (Synonym), Stadtplaner (Synonym), Stadtplanerliste (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz, Fachrichtung Stadtplaner/in, bzw. zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Volltext

Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom);
  • Fachrichtung Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung: Tätigkeitsnachweis über nach Abschluss der Berufsausbildung ausgeübte praktische Tätigkeit;
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 6 Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes;

Bei freiberuflicher oder baugewerblicher Tätigkeit:

  • Bestätigung des Versicherers über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Berufsordnung;
  • Nachweis über Niederlassung / Bürositz in Rheinland-Pfalz (z.B. Mietvertrag) oder Nachweis über einen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, der nicht älter als drei Monate sein darf (z.B. Meldebestätigung) oder Nachweis über den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Mietvertrag über Büroräume, Arbeitsvertrag);
  • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O / Behördenkennzeichen T7932), ggf. § 2 Abs. 2 Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes;

Hinweis: Das Architektengesetz enthält sehr differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z. B. zum Ausbildungsabschluss). Auf dieser Grundlage kann die Architektenkammer neben den genannten Dokumenten weitere Dokumente anfordern (z. B. Nachweis der Staatsangehörigkeit). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Architektenkammer.

Voraussetzungen

  • Niederlassung, Wohnsitz oder die überwiegende Berufsausübung in Rheinland- Pfalz;
  • eine Abschlussprüfung in einem der betreffenden Fachrichtung entsprechenden Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren;
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren;

der Nachweis über eine Teilnahme an acht vom Eintragungsausschuss anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (insgesamt 64 Stunden).

Kosten

Gebühr: 420€
Neueintragung je Fachrichtung
Gebühr: 190€
je Fachrichtung bei Kammerwechsel

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

Frist

Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.