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Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller

Rheinland-Pfalz 99140001060002, 99140001060002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060002, 99140001060002

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architekt (Synonym), Landschaftsarchitekt (Synonym), Innenarchitekt (Synonym), Stadtplanerkammer (Synonym), Architektenkammer (Synonym), Stadtplaner (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

ausländischer Antragsteller

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland Pfalz bzw. zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Volltext

Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.

Erforderliche Unterlagen

  • Alle Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom) in original Sprache und deutscher Übersetzung (anerkanntes Übersetzungsbüro);
  • Detaillierter Nachweis für die nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Architektengesetz erforderliche praktische Berufstätigkeit;
  • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 6 Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes;
  • bei freiberuflicher oder baugewerblicher Tätigkeit: Bestätigung des Versicherers über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 12 (zukünftig § 11) Berufsordnung;
  • Nachweis über Niederlassung/ Bürositz in Rheinland-Pfalz (z.B. Mietvertrag) oder Nachweis über einen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, der nicht älter als drei Monate sein darf (z.B. Meldebestätigung) oder Nachweis über den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Mietvertrag über Büroräume, Arbeitsvertrag);
  • Nachweis der Beantragung eines Führungszeugnises zur Vorlage bei einer Behörde.

Voraussetzungen

  • Niederlassung, Wohnsitz oder die überwiegende Berufsausübung in Rheinland- Pfalz;
  • eine Abschlussprüfung in einem der betreffenden Fachrichtung entsprechenden Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren;
  • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren;

der Nachweis über eine Teilnahme an acht vom Eintragungsausschuss anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (insgesamt 64 Stunden).

Kosten

Gebühr: 420€
je Fachrichtung als Kostenvorschuss

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingeholt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei im Ausland absolvierten Hochschulabschlüssen muss zunächst ein Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsabschlüsse eingeholt werden.

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.